Unsere TelefonSeelsorge

Satzung und Freistellung

Satzung

Träger unserer Angebote ist der Verein Telefonseelsorge Berlin (VR 2595B) e.V.

Satzungsmäßiger Zweck des Vereins ist „die menschliche und seelsorgerische Hilfe auf christlicher Grundlage für Menschen in Not, insbesondere für suizidgefährdete Menschen, am Telefon oder im persönlichen Gespräch“ .

Freistellungsbescheid

Telefonseelsorge Berlin e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, St.-Nr. 27/678/51709, vom 08.10.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020–2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der Freistellungsbescheid gilt fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum.